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Wie entstehen Medik­amentenpreise?

Trotz sinkendem Anteil an der Gesamtkosten des Gesundheitssystems geben Medikamentenpreise immer wieder Anlass für Kontroversen. Dies ist hauptsächlich bei neuen, innovativen Medikamenten der Fall, wie es diese oft in der Krebstherapie gibt. Doch die Preisfestsetzung folgt Gesetzmässigkeiten, die nur die Politik ändern kann.

Der Publikumspreis eines kassenpflichtigen Medikaments folgt nicht der freien Marktlogik, sondern wird, wie in fast allen Industrieländern, staatlich festgesetzt. In der Schweiz legen die Behörden die Arzneimittelpreise fest und überprüfen sie in regelmässigen Abständen.

 

Arzneimittel: Wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich

Für kassenpflichtige Medikamente besteht eine Preiskontrolle durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Preisermittlung folgt einem festgelegten Prozess: In einem therapeutischen Quervergleich (TQV) werden zunächst die Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für die Behandlung derselben Krankheit verglichen. Dann folgt ein Auslandpreisvergleich (APV) gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK). Dabei werden Länder berücksichtigt, die im Pharmabereich wirtschaftlich mit der Schweiz vergleichbar sind.

Doch Krankenkassen vergüten ein ärztlich verschriebenes Arzneimittel in der obligatorischen Krankenversicherung nur, wenn das BAG das Präparat auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt hat. Dazu prüft es das BAG bezüglich Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität. Dafür ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig. Neben der Wirksamkeit wird auch beurteilt, ob das Arzneimittel im Rahmen der sozialen Krankenversicherung zweckmässig und wirtschaftlich ist (WZW-Prüfung). Darüber entscheidet das BAG auf Empfehlung der EAK. Erfüllen Arzneimittel die WZW-Kriterien nicht, werden die Preise angepasst oder die Anwendung eingeschränkt. In gewissen Fällen kann sie das BAG aus der SL streichen.

Preisvergleich mit Referenzländern

Der Preis für ein Arzneimittel besteht aus verschiedenen Kostenfaktoren: Vertriebsanteil (Kosten für Logistik, Infrastruktur, Personal und Kapital), Fabrikabgabepreis, Verkaufsabgabe von maximal 5 Franken je verkaufte Packung (Swissmedic) und Mehrwertsteuer (2,5 %). Der staatliche Preisüberwacher kann gegenüber dem BAG eine Empfehlung aussprechen.

 

Generika müssen im Vergleich zum Originalpräparat günstiger sein, je nach Umsatzvolumen zwischen 10 und 60 Prozent.

Die Medikamentenpreise werden periodisch überprüft und mit dem Ausland verglichen. Gemäss Gesetz müssen sich die Schweizer Medikamentenpreise tieferen Preisen aus den Referenzländern anpassen. In den letzten Jahren hat eine Angleichung an die tieferen Preise der Vergleichsländer stattgefunden. Bei nicht kassenpflichtigen Medikamenten bestimmt der freie Wettbewerb den Preis.

Der Anteil der Medikamente an den gesamten Gesundheitskosten der Schweiz ist laufend gesunken und liegt heute bei 9,2 Prozent.

Autor: Thomas Ferber
Datum: 28.09.2021