
Administration & Krebs – Finanzen, Arbeit und IV
Neben Therapien und Nebenwirkungen stehen bei einer Krebserkrankung auch organisatorische und administrative Fragen im Zentrum.
In der siebten Staffel des Podcasts «Leben mit Krebs» waren wir zu Gast bei der Krebsliga und haben mit zwei Frauen gesprochen, die sich mit diesen Themen bestens auskennen: Rebekka Toniolo von der Krebsliga Zentralschweiz und Linda Wälchli von der Krebsliga Solothurn. Die wichtigsten Lektionen aus dieser Folge haben wir für euch zusammengefasst.
Finanzen
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Im Krankheitsfalle müssen Franchise und Selbstbehalt selber bezahlt werden.
- Franchise: Die Franchise ist der Fixbeitrag, der pro Jahr an die Behandlungskosten gezahlt werden muss.
- Selbstbehalt: Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die Franchise während eines Jahres ausgeschöpft ist. Von diesem Zeitpunkt an müssen 10% der Behandlungskosten selbst bezahlt werden, jedoch höchstens 700 Franken pro Jahr.
- Transportkosten: Im Rahmen der Grundversicherung leisten die Krankenkassen einen Beitrag von 50% an die Kosten medizinisch notwendiger Krankentransporte, allerdings nur bis zu einem Betrag von Fr. 500.– pro Jahr.
- Zusatzversicherungen: Die Zusatzversicherungen übernehmen bestimmte Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt.
Lindas Tipp: Unbedingt prüfen, ob Zusatzversicherungen vorhanden sind und welche Kosten sie übernehmen.
Arbeit
Es ist in der Schweiz möglich, während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gekündet zu werden. Der Betrieb muss allerdings Sperrfristen einhalten, die sich nach der Dauer der Anstellung richten.
- Krankentaggeld: Die meisten Unternehmen haben für Ihre Mitarbeitenden eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. In diesem Fall wird während 720 oder 730 Krankheitstagen innerhalb von 900 Tagen weiterhin der Lohn ausbezahlt, je nach Versicherung. Es muss regelmässig das Arbeitsunfähigkeitszeugnis eingereicht werden.
- Lohnfortzahlungspflicht: Ist keine Krankentaggeldversicherung vorhanden, muss der Betrieb während einer bestimmten Dauer weiterhin Lohn zahlen. Im ersten Anstellungsjahr beträgt diese Dauer drei Wochen, und mit mehr Anstellungsjahren nimmt sie zu. Die genaue Dauer der Lohnfortzahlung variiert von Region zu Region.
Lindas Tipp: Unbedingt mit den Vorgesetzten abklären, ob eine Krankentaggeldversicherung vorhanden ist.
Invalidenversicherung (IV)
Nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit hat man unter Umständen Anspruch auf eine IV-Rente. Der Rentenanspruch entsteht jedoch frühestens 6 Monate nach der IV-Anmeldung.
- Anmeldung: Personen im erwerbsfähigen Alter sollten sich bei der IV anmelden, sobald sie die Diagnose erhalten haben und arbeitsunfähig sind. Das gilt für alle, egal ob sie angestellt, selbstständig oder nicht-erwerbstätig sind. Wer sich zu spät anmeldet, verliert einen Teil der ihm zustehenden IV-Rente.
- Hilfsmittel: Wer ein Hilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder Perücke benötigt, kann ein Gesuch bei der IV auf Hilfsmittel stellen. Das Gesuch kann unabhängig von der IV-Anmeldung eingereicht werden.
Lindas Tipp: Die IV Anmeldung sollte innerhalb der ersten 6 Monate seit Krankschreibung erfolgen. So gilt man als rechtzeitig angemeldet. Wenn sich herausstellt, dass keine Leistungen benötigt werden, ist eine Abmeldung jederzeit und unkompliziert möglich.
Podcast: Krebsliga-Edition
Der erste Schweizer Krebs-Podcast zu Besuch bei der Krebsliga.
Folge 1
Das Krebstelefon
Im Interview: Anna Zahno, Leiterin Krebstelefon
Folge 2
Unterstützung für Angehörige und Nahestehend
Im Interview: Mirjam und John, Angehörige und Peers
Folge 3
Kompetent begleitet durch die regionalen Krebsligen
Im Interview: Rebekka Toniolo und Linda Wälchli, Beraterinnen
Folge 4
Junge Erwachsene und Krebs
Im Interview: Miriam Döbeli, Leiterin AYA Programm
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Datum: 20.04.2023