Für alle
Patientenkompetenz

Patienten­verfügung: Autonomie im Sterben

Patientenverfuegung Krebs Expertin

Marion Surbeck
ehem. Sozialberaterin Krebsliga Schaffhausen,
Aktuell Fachstelle Alter und Gesundheit im Zürcher Weinland

Was soll geschehen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Diese Frage steht im Zentrum der Patientenverfügung. Sie ermöglicht es, medizinische Wünsche frühzeitig festzuhalten und entlastet Angehörige wie Fachpersonen in schwierigen Situationen.

«Menschen fangen oft erst damit an, sich mit ihrer Patientenverfügung auseinanderzusetzen, wenn sie eine Krankheitsdiagnose erhalten, von der sie nicht mehr genesen, oder dann im Alter», erklärt Marion Surbeck. So kommt das Thema Patientenverfügung selten beiläufig auf und ist meist mit der eigenen Sterblichkeit verbunden. Doch die Verfügung ist weniger ein Dokument über den Tod als ein Ausdruck von Selbstbestimmung und eine Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen.

Die Patientenverfügung ist ein rechtliches Instrument, mit dem Menschen festlegen könnten, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, falls sie ihren Willen nicht mehr selbst äussern können, erklärt Marion Surbeck. Relevanz erhält sie nicht im akuten Notfall, sondern in Situationen, in denen eine Person urteilsunfähig ist, ohne dass sofortige Lebensgefahr besteht. Das kann bei längeren Krankenhausaufenthalten, nach schweren Hirnverletzungen oder in Pflegeinstitutionen der Fall sein. Liegt keine Verfügung vor, entsteht ein Entscheidungsvakuum. Ärztinnen und Ärzte müssen dann aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung handeln – ein Vorgehen, das medizinisch korrekt sein kann, aber nicht zwingend dem mutmasslichen Willen der betroffenen Person entspricht.

 

Die Gretchenfrage: Sind lebensverlängernde Massnahmen gewünscht?

Inhaltlich können Patientenverfügungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sein; manche beschränken sich auf wenige Grundsatzentscheidungen, andere gehen mehr ins Detail. «Die Gretchenfrage dabei ist, ob und inwiefern lebensverlängernde Massnahmen wie Wiederbelebung oder künstliche Beatmung gewünscht sind oder nicht.» Auch Schmerztherapie, der Verzicht auf belastende Behandlungen bei aussichtsloser Erkrankung, der gewünschte Pflegeort oder die Ernennung einer Vertretungsperson können festgehalten werden.

Marion Surbeck empfiehlt, möglichst viele Fragen zu beantworten: «Je präziser die Angaben, desto klarer ist später das medizinische Behandlungsziel – das nimmt dem privaten Umfeld und auch dem medizinischen Personal viel Last ab.» Ohne klare Vorgaben kommt es nicht selten zu Konflikten innerhalb der Familie; eine schriftlich festgehaltene Willensäusserung schafft Orientierung und reduziert Schuldgefühle. Die Patientenverfügung muss dabei in Papierform selbstständig aufbewahrt und mit Unterschrift und Datum signiert werden. Dabei empfiehlt Marion Surbeck dringlich, der Hausärztin oder dem Hausarzt, der Spitex oder der vertretenden Person eine Kopie zu geben, sie im Falle einer Operation ins Krankenhaus mitzubringen und einen Hinweis auf die Verfügung im Portemonnaie aufzubewahren.

In der Schweiz ist die Patientenverfügung seit 2013 gesetzlich im Erwachsenenschutzrecht verankert, das die Gültigkeit und Tragweite der Verfügung regelt. «Seither hat sie sich gesellschaftlich etabliert», sagt Marion Surbeck. Während früher Fachpersonen das letzte Wort hatten, entscheiden heute die Patientinnen und Patienten selbst. Dies stehe sinnbildlich für einen gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr individueller Entscheidung und Verantwortung.

«Die Patientenverfügung ist ein Mittel, um auch dann gehört zu werden, wenn man selbst nicht mehr sprechen kann.»

Marion Surbeck

Unterstützende Anlaufstellen

Das Ausfüllen einer Patientenverfügung stellt viele Menschen vor Herausforderungen. Ethische Abwägungen und existentielle Fragen lassen sich nicht nebenbei beantworten. «Es gibt jedoch diverse Fachstellen, die Unterstützung bieten», so Marion Surbeck. Beratungsstellen wie die Krebsliga, Pro Senectute oder Angebote von Hilfswerken können unterstützen und insbesondere bei konkreteren Fragen kann auch die Hausärztin oder der Hausarzt helfen. «Entscheidend für das Ausfüllen ist, sich Zeit zu nehmen, Gespräche mit dem Umfeld zu führen und die eigenen Werte zu reflektieren.»

Häufig wird die Patientenverfügung mit dem sogenannten Vorsorgeauftrag verwechselt. Beide Instrumente dienen der Selbstbestimmung, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele, erklärt Marion Surbeck: «Die Patientenverfügung regelt ausschliesslich medizinische Massnahmen. Der Vorsorgeauftrag hingegen betrifft auch finanzielle, rechtliche und organisatorische Angelegenheiten.» Während Letzterer handschriftlich verfasst sein muss oder notariell beglaubigt, kann die Patientenverfügung auch digital erstellt und anschliessend ausgedruckt werden. In der Praxis ergänzen sich beide, ersetzen einander jedoch nicht.

 

Grenzen der Patientenverfügung

Trotz ihrer rechtlichen Stärke ist die Patientenverfügung nicht grenzenlos. «Wünsche, die gegen geltendes Recht verstossen, können natürlich nicht umgesetzt werden, beispielsweise Sterbewünsche», so Marion Surbeck. Sie ergänzt: «Auch Vorstellungen, die an äusseren Umständen scheitern – etwa der Wunsch, zwingend zu Hause zu sterben – bleiben manchmal unerfüllbar. Und: Ein bei klarem Verstand geäusserter aktueller Wille hat stets Vorrang vor früheren schriftlichen Festlegungen.»

Die wachsende Verbreitung der Patientenverfügung zeigt, dass sich der gesellschaftliche Umgang mit Krankheit und Sterben verändert. Was lange verdrängt wurde, wird zunehmend offener thematisiert. Die Patientenverfügung ist dabei mehr als ein Formular. Sie ist Ausdruck eines bewussten Umgangs mit der eigenen Endlichkeit – und ein Mittel, um auch dann gehört zu werden, wenn man selbst nicht mehr sprechen kann.

Tipps zum Ausfüllen:

  1. Nimm dir Zeit und setze dich in Ruhe mit deinen Werten und Vorstellungen auseinander.
  2. Fülle die Verfügung möglichst vollständig aus –je konkreter die Angaben sind, desto klarer ist sie im Ernstfall.
  3. Informiere dich über medizinische Massnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung.
  4. Sprich mit Angehörigen oder nahestehenden Personen über deine Entscheidungen.
  5. Lass dich bei Bedarf von Fachstellen oder deiner Hausärztin bzw. deinem Hausarzt beraten.
  6. Bestimme eine Vertretungsperson, die im Ernstfall in deinem Sinne handelt.
  7. Unterschreibe und datiere die Verfügung und bewahre sie gut auffindbar auf.
  8. Gib einer Vertrauensperson und deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt eine Kopie.
  9. Überprüfe die Verfügung regelmässig und passe sie bei Bedarf an.

Hier findest du Unterstützung beim Ausfüllen der Patientenverfügung

Krebsliga Schweiz

Pro Senectute

Hier findest du eine Vorlage einer Patientenverfügung der Krebsliga Schweiz. 

 

Journalistin: Paula-Sophie Wollenmann
Datum: 20.04.2026